London Dry Gin
- Er wird ausschliesslich aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt. Sein Aroma wird durch die Destillation von Ethylalkohol unter Zusatz aller verwendeten natürlichen pflanzlichen Stoffe erzeugt.
- Der London Gin darf nicht gefärbt werden.
- Des Weiteren darf er nicht mit mehr als 0,1 g süssenden Erzeugnissen je Liter des Fertigerzeugnisses, ausgedrückt als Invertzucker, aufweisen.
- Der London Gin darf keinerlei anderen Zutaten als die pflanzlichen Stoffe in Form der Botanicals und Wasser beinhalten.
- Mindestalkoholgehalt von London Gin muss mindestens 37,5 % vol. betragen.
Die Bezeichnung „London Gin“ darf durch den Begriff „dry“ ergänzt werden oder ihn enthalten.